Emgoldex Blog

10 gute Gründe in Gold zu investieren

1. Gold war es immer schon und werden es auch in Zukunft bleiben: das legendär Edelmetall der Welt

2. Gold wird immer nachgefragt werden und steht im Gegensatz zu Papiergeld nur begrenzt zur Verfügung

3. Gold ist eine inflationssichere Anlage

4. Anders als Geldwährungen, Aktien, oder Wertpapiere im Allgemeinen wird Gold niemals seinen inneren Wert verlieren

5. Gold behält seinen Wert trotz politischer und sozialer Umwälzungen, Kriegen und Naturkatastrophen

6. Ein greifbarer und liquider Vermögensposten, Gold und Silber ist die einzige wahre Internationale Währung, welche nachhaltig Bestand haben wird

7. Die gegenwärtigen Schulden der USA und vieler weiterer Insustrienationen, sowie die Auswirkungen der aktuellen Weltwirtschaftskrise dürften zumindest für stabile Goldpreise sprechen. Darüberhinaus ist dies ein idealer Nährboden für steigende Preise.

8. Reales und Physisches Gold ist der sicherste Weg in Edelmetall zu investieren

9. Gold sollte ein Teil einer jeden optimal diversifizierten Vermögensanlage sein

10. Keine andere Investition hat die Strategisch vermögenssichernde Kraft von Gold

Hier können sie sich Anmelden:

goldrente.emgoldex.com/

goldgrube.emgoldex.com/ 

joachim-otremba.emgoldex.com/ 

Geschäfts-Bedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen im Online-Shop „EMGOLDEX
Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Marketing-Programm

„Goldex“ – Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen


Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ spiegeln die Vereinbarung

zwischen dem Unternehmen EMGOLDEX und dem Käufer, Auftraggeber der Bestellung,

zur Teilnahme am Marketing-Programm Goldex, wieder. Die Zustimmung bzw. Annahme der Vereinbarung ermöglicht:

- jedem Käufer, dem Auftraggeber der Bestellung, am Marketing-Programm Goldex teilzunehmen

und eine Vergütung vom Unternehmen „EMGOLDEX“ für erfolgreiche Werbung der Waren

und dessen Dienstleistungen, welche über den Online-Shop vom Unternehmen zur Verfügung

gestellt werden, zu erhalten.- dem Unternehmen „EMGOLDEX“aus Verkäufen von Waren

und Dienstleistungen,über das Internet,Einkünfte zu erhalten.Zur Teilnahme am Marketing-Programm Goldex sollte der Käufer: - sich im Online-Shop registrieren - eine Bestellung für den Kauf von Waren und Dienstleistungen in Höhe von 7.000,00 € abschließen, inklusive der Bearbeitungs-Gebühr von 7%


- Zahlung der Kupon-Bestellung

Die Kupon-Bestellung ist ein Zahlungsmittel innerhalb des Systems.

Die Kupon-Bestellung enthält einen Goldbarren in der

Gewichtsgröße von 1 Gramm, die Vorauszahlung für die Investitions-Goldbarren

bis zu einem Gewicht von 100 Gramm

und die Gebühr für den Internet-Service.

Die Kosten der Kupon-Bestellung für den „Einleitenden Tisch“ betragen 150,00 €,

inklusive 20,00 € Gebühren für den Internet-Service.

Die Kosten der Kupon-Bestellung für den „Haupttisch“ betragen 540,00 €,

einschließlich 40,00 € Gebühr für den Internet-Service, i

nnerhalb der Durchläufe von 2 Haupttischen.

Im Rahmen des Marketing-Programms Goldex steht dem Käufer nur eine Bestellung

von Anlagegold im Online-Shop in Höhe von 7.000,00 € zu.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Bestellung,

kann der Käufer eine neue Bestellung erteilen oder an die vorherige anknüpfen.

Business-Model des Marketing-Programm Goldex:

Das Goldex Marketing-Programm wurde zur Unterstützung derjenigen entwickelt,

die danach streben, die Produkte des Unternehmens über den Online-Shop auf der

ganzen Welt zu vertreiben und von der Gesellschaft,

für Werbung und Gewinnung neuer Kunden, eine Bonus-Vergütung zu erhalten.

Eine obligatorische Bedingung ist, dass die für Werbemaßnahmen

und die Gewinnung neuer Kunden zustehende Bonus-Vergütung nur für den Kauf

von Goldbarren verwendet werden kann.

Das Business-Modell des Marketing-Programms Goldex besteht aus zwei Tischen:
- Einleitender Tisch
- Haupttisch

Der Einleitende Tisch der Bestellungen wurde für den Eintritt in den Haupttisch erstellt.

Der Haupttisch der Bestellungen ist dafür da, um Kredit-Boni zu erhalten und neue

Bestellungen damit zu bezahlen. Um die Bestellung vollständig abschließen zu können,

muss der Auftraggeber der Bestellung mindestens

zwei Zyklen des Haupttisches durchlaufen haben.

Bestellungen mit Zahlungen i. H. von 150,00 € werden dem „Einleitenden Tisch“

der Bestellungen eingeordnet.

Bestellungen mit Zahlungen i. H. von 540,00 € werden dem „Haupttisch“

der Bestellungen eingeordnet.

Das Prinzip der Tisch-Verläufe 

Ein Tisch-Verlauf besteht aus vier Ebenen, auf denen 15 Bestellungen von

Käufern platziert werden. Die Ebenen sind von oben nach unten angeordnet.

Die Platzierungen von Käuferaufträgen werden unter Berücksichtigung der

zeitlichen Reihenfolge der Empfehlungen von links nach rechts angeordnet.

1 Ebene besteht aus 8 Aufträgen
2 Ebene besteht aus 4 Aufträgen
3 Ebene besteht aus 2 Aufträgen
4 Ebene besteht aus 1 Auftrag


Alle eingehenden Kundenaufträge werden auf der ersten Ebene platziert.

Sobald 8 Aufträge der Käufer, durch Neubestellungen, die erste Ebene desTisches füllen,

spaltet sich der Tisch in zwei symmetrische Tische. Der Käuferauftrag geht in die 2. Ebene.

Auf den ersten Ebenen der neu entstandenen Tische, werden jeweils 8 neue Plätze

für neue Kundenaufträge, generiert.

Sobald die Füllung, der neu entstandenen 8 Plätze in der ersten Ebene der Tische,

erfolgreich erreicht wurde, kommt es wieder zu einer Tisch-Spaltung in zwei symmetrische

Tische und der Käufer geht auf Ebene 3 über. Dann wird die Neubesetzung der

ersten Ebene von 8 Plätzen mit Kundenaufträgen gefüllt und der Käufer gelangt

nach erneuter Tisch-Spaltung auf die 4. Ebene.

Bei der nächsten Teilung des Tisches gehen auf den Käufer Kredit-Boni über

und der Kunde gelangt automatisch:

- vom „Einleitenden Tisch“ in den 1. Haupttisch

- vom ersten Haupttisch in den 2. Haupttisch und am Ende des

2-. Haupttisches gehen wieder Kredit-Boni auf den Kunden über. 

Für die erhaltenen Kredit-Boni werden für den Auftraggeber der

Bestellung Goldbarren gekauft. Kredit-Boni und Euro stehen

im Verhältnis 1:1 zueinander (1 Kredit Bonus = 1 Euro).


„Einleitender Tisch“ der Bestellungen 

Der „Einleitende Tisch“ soll dem Auftraggeber der Bestellung den Übergang in
den Haupttisch ermöglichen. „Der Einleitende Tisch“ füllt sich.
Zum Durchlaufen des Einleitenden Tisches gibt es keine zwingende Voraussetzung,
zwei neue Aufträge zu gewinnen. Der Auftraggeber kann neue Kunden sowohl
für den Einleitenden Tisch, als auch für den Haupttisch gewinnen.
Neu gewonnene Kunden werden in Zukunft beim Durchlaufen des Haupttisches berücksichtigt.

Wenn der Auftraggeber der Bestellung den Einleitenden Tisch durchlaufen hat,
erhält dieser einen Kredit-Bonus i. H. von 1.040,00 Kredit-Boni, von denen 73 Kredit-Boni
(7%) als Gebühr für die Bearbeitung der Bestellung abgezogen werden,
540 Kredit-Boni werden für den Übergang in den Haupttisch abgezogen.

Für die restlichen 427 Kredit-Boni werden für den Auftraggeber
der Bestellung Goldbarren gekauft, die er behalten oder an das Unternehmen
wiederverkaufen und dafür Geld erhalten kann.


Bedingungen und Verfahren für die Berechnung der Kredit-Boni im Haupttisch

Mindest-Voraussetzungen für den Erhalt von Kredit-Boni:


Der Auftraggeber der Bestellung sollte mindestens für zwei neue Kundenaufträge für den

Haupttisch sorgen. Diese Aufträge werden in allen nachfolgenden Zyklen berücksichtigt.

Zum vollständigen Abschluss der Bestellung müssen zwei Zyklen (Zwei Haupttische)

durchlaufen werden.

Um eine maximale Belohnung von 3.500,00 Kredit-Boni pro Haupttisch zu erhalten,
muss der Auftraggeber der Bestellung für mindestens zwei neue Kunden
auf der 1. oder 2. Ebene des 1. Haupttisches sorgen.

Wenn diese Bedingung erfüllt worden ist, bekommt der Käufer am Ende eines
jeden Haupttisches die anfallenden Kredit-Boni i. H. von 3.500,00,
von dem 245 Kredit-Boni (7%) als Gebühr für die Bearbeitung der Bestellung abgezogen
werden. Für die restlichen 3.255 Kredit-Boni werden für den Käufer Goldbarren gekauft.

Nach Abschluss der Bestellung kann der Käufer eine neue Bestellung tätigen
oder die bestehende Bestellung verlängern, indem er 540,00 Kredit-Boni reinvestiert.
Die Teilnahme des Auftraggebers am Marketing-Programm Goldex wird verlängert.
Die vorher geworbenen Kunden werden bei der anschließenden
Berechnung von Kredit-Boni berücksichtigt.

Besondere Bedingungen für die Berechnung von Kredit-Boni auf dem Haupttisch

Besondere Bedingungen für die Berechnung von Kredit-Boni gelten nur dann,
wenn der Käufer keine zwei neuen Aufträge auf
der 1. oder 2. Ebene des 1. Haupttisches angezogen hat.

Dem Käufer werden Kredit-Boni berechnet. Die Höhe dieser ist davon abhängig
auf welcher Ebene sich der Käufer, zum Zeitpunkt des Eingangs
der mindestens zwei neuen Kunden,
befindet. Die Kunden werden bei jedem Haupttisch berücksichtigt.
 
Die Zahl der zustehenden Kredit-Boni für einen der beiden neuen Kunden:
- Neuer Kunde wird auf der 1 oder 2 Ebene geworben – 1.750,00 Kredit-Boni
- Neuer Kunde wird auf der 3 Ebene geworben – 1.250,00 Kredit-Boni
- Neuer Kunde wird auf der 4 Ebene geworben – 750,00 Kredit-Boni


Bei nur einem neuen Kunden oder gar keinem geworbenen Kunden
auf jeder Ebene des gesamten Zyklus (zwei durchlaufene Haupttische),
werden dem Käufer keine Kredit-Boni berechnet.
Dieser Zyklus gilt als nicht erledigt/erfüllt. Kredit-Boni werden nicht gewährt.

Die bestehende Bestellung wird verlängert, was bedeutet,
dass eine automatische Platzierung der Bestellung des Käufers auf den Anfang
des nächsten Haupttisches erfolgt, bis die Anzahl der geworbenen Kunden
(also mindestens zwei) erreicht wird.
Der Auftrag des Käufers bewegt sich erneut in Richtung der Vergütung.
Der vorher gewonnene Kunde bleibt Ihnen dabei erhalten und wird bei
den folgenden Zyklusdurchläufen mit berücksichtigt.

Im 2. Haupttisch werden die Kredit-Boni unter Berücksichtigung der

Ergebnisse des 1. Haupttisches bestimmt.

 
Wenn der Käufer zwei neue Kunden geworben hat, während sich der Käufer
auf der 1. oder 2. und auf der 3. oder 4. Ebene des 1. Haupttisches befand,
dann benötigt der Käufer nur noch einen weiteren Kunden, welchen der Käufer
wirbt während er sich auf der 1. oder 2. Ebene des 2. Haupttisches befindet,
um den 2. Haupttisch erfolgreich zu durchlaufen und eine maximale Belohnung
für den 2. Haupttisch (also 3.500 Kredit-Boni) zu erhalten.

Wenn im 1. Haupttisch zwei neue Aufträge auf der 3. und 4. Ebene angezogen wurden,
dann muss der Käufer im 2.Haupttisch zwei neue Aufträge auf der 1. oder 2. Ebene
vollenden, um den 2. Haupttisch erfolgreich abzuschließen und eine
maximale Belohnung mit zwei neuen Kunden,
die auf der 1. bzw. 2. Ebene geworben wurden, zu bekommen.

Wenn dem Käufer nicht die maximale Belohnung nach dem Durchgang von zwei
Haupttischen gutgeschrieben wird, hat dieser das Recht, seine Bestellung durch
eigene Geldmittel bis zur Gesamtsumme abzuschließen und Goldbarren zu
erhalten oder die bereits vorhandenen Goldbarren aus dem Depot zu erhalten oder
diese wieder an das Unternehmen zu verkaufen. Die Bestellung gilt als abgeschlossen.
Der Käufer kann eine neue Bestellung durch Re-Investition von 540,00
Kredit-Boni für weitere 2 Haupttische ordern.

Leader-Programm 
Der Käufer erhält einen zusätzlichen Bonus (Bonus-Einheiten),
wenn unter dem Käufer zwei neue direkt angezogene Aufträge (im ersten Zyklus)
Kredit-Boni erhalten und unter jedem von ihnen weitere zwei Aufträge (im ersten Zyklus)
Kredit-Boni gutgeschrieben bekommen.

Der Käufer beginnt sich im Leader-Programm zu bewegen und sich an den Gewinnen
im Online-Shop zu beteiligen.

Die Bonus-Einheiten sind nur für den Erwerb von Anlagegold bestimmt.

Die Bonus-Einheiten im Leader-Programm werden dem Käufer für Kundenaufträge
mit Hilfe der folgenden Formel berechnet:

Die Anzahl der Kredit-Boni für einen neuen Auftrag nach Abschluss eines jeden
Haupttisches, durch eine Konstante 500 geteilt.

Das Leader-Programm hat 12 Ebenen,

welche von unten nach oben angeordnet sind:


12. Ebene 200.000 Einheiten 32,0 Kredit-Boni
11. Ebene 100.000 Einheiten 31,0 Kredit-Boni
10. Ebene 500.000 Einheiten 29,5 Kredit-Boni
9. Ebene 25.000 Einheiten 27,5 Kredit-Boni
8. Ebene 10.000 Einheiten 25,0 Kredit-Boni
7. Ebene 5.000 Einheiten 22,5 Kredit-Boni
6. Ebene 2.500 Einheiten 20,0 Kredit-Boni
5. Ebene 1.000 Einheiten 17,5 Kredit-Boni
4. Ebene 500 Einheiten 15,0 Kredit-Boni
3. Ebene 250 Einheiten 12,5 Kredit-Boni
2. Ebene 100 Einheiten 10,0 Kredit-Boni
1. Ebene 7,5 Kredit-Boni


Beispiel: Die Bestellung des Käufers ist auf der ersten Ebene
des Leader-Programms
3500/500 = 7,0 x 7,5 Einheiten = 52,50 Bonusguthaben  


Verkauf, Lagerung und Auslieferung von Gold
Der Käufer hat das Recht:


1. die Goldbarren wieder an die Gesellschaft zum Tagespreis zu verkaufen.
2. die Goldbarren in einem zertifizierten Depot zu verwahren.
3. die Goldbarren als versichertes Paket per DHL zu erhalten,
oder diese persönlich aus dem Depot abzuholen.

Der Käufer trägt alle anfallenden Versandkosten für
den Transport von Goldbarren.

Die Versandkosten richten sich nach den gültigen Preisen der Postannahmestellen.
Geschätzter Versand: Deutschland - 10,00 €, innerhalb der EU - 35,00 €,
außerhalb der EU - 45,00 €.In jenen Ländern,
in denen die Edelmetalle Steuern und Einfuhrzöllen unterliegen,
trägt der Käufer die Verantwortung und Kosten für die Lieferung der Bestellung.
Trifft auf Deutschland nicht zu.

Gebühren für die Lagerung von Gold in einem spezialisierten Depot betragen 1,2%
im Jahr oder 0,1% pro Monat vom Goldbarrenwert des Käufers.
Das Lagergeld wird am ersten eines jeden Monats für die Goldbarren berechnet,
die zu diesem Tag im Lager gelagert werden.
Goldbarren mit einem Gewicht von 1 Gramm,
welche bei der Kupon-Bestellung gekauft werden,
werden bis zum ersten Kredit-Bonus kostenlos gelagert.


Widerrufsrecht der Bestellung.

Der Käufer der Bestellung in dem Programm Goldex hat das Recht,

seine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen

nach Versendung des Online-Auftrags zu stornieren.

Stornierungen müssen über E-Mail erfolgen.

Nach Ablauf dieser Frist, wenn die Bestellung des Käufers sich noch auf

der 1. Ebene des Einleitenden Tisches oder auf der 1. Ebene

des ersten Haupttischesbefindet, kauft das Unternehmen Goldbarren

für den Käufer und schickt diese an den Käufer.

Der Käufer kann die Goldbarren wieder an das Unternehmen

verkaufen oder zur Verwahrung im Depot lassen.

Die Kosten für Lagerung und Auslieferung trägt der Käufer.

Der Käufer kann zu jedem Zeitpunkt der Bestellung, Geldmittel bis zur

vollen Kaufsumme der Bestellung einzahlen und dafür Anlagegold erhalten.

In allen anderen Fällen zahlt der Käufer alle Stornogebühren

für die Abwicklung der Bestellung.

Widderufsfrist
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Käufer die elektronische

Bestellung im Online-Shop EMGOLDEX abgeschlossen hat

und der Auftrag auf dem Tisch platziert wurde.

Steuern
Der Käufer ist allein für die Zahlung von Steuern aus Gewinnen

an der Teilnahme am Programm Goldex verantwortlich.

Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen durch die

Gesellschaft über das Internet
1. In der Vereinbarung werden folgende Begriffe und Definitionen verwendet:


1.1. Die Vereinbarung - die Vereinbarung wird für die Erbringung von Dienstleistungen

durch die Gesellschaft über das Internet und die Erbringung von Dienstleistungen für

die Lieferung und Lagerung von Goldbarren getroffen. Dienstleistungen - Annahme

und Bearbeitung der Bestellungen (Einkauf) und Verkauf von Anlagegold,

nach den allgemein gültigen Geschäftsbedingungen, sowie Kontrolle über die

Ausführung von Aufträgen und den Einsatz von Werbemitteln im Sinne

der Marketing-Aktivitäten.

 

Die Vereinbarung ist in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft für

jeden zugänglich ausgestellt worden und wird ebenfalls elektronisch,

zwischen der Gesellschaft und dem Käufer, dem Auftraggeber der Bestellung, geschlossen.
1.2. Gesellschaft - Online-Shop EMGOLDEX Ltd, Registriernummer IC/2681/10,

mit dem Sitz in Sheikh Zaued Road, Jumairah Lake Towers, Indigo Tower, 704,

Postfach 340531, Dubai, UAE, hat diese Vereinbarung mit dem Käufer,

dem Auftraggeber der Bestellung, geschlossen.


1.3. Der Käufer - Auftraggeber der Bestellung, ist eine natürliche oder juristische Person.
1.4. Parteien - Das Unternehmen und der Käufer, Auftraggeber der Bestellung.
1.5. Website - Die Website der Gesellschaft,

ist im Internet unter www.emgoldex.com abrufbar und verfügt über eine Systemsteuerung.


1.6. Systemsteuerung - die Schnittstelle auf der Website stellt das Unternehmen

dem Käufer zur Verfügung, um Bestellungen auszuführen und deren Umsetzung

und Überwachung, sowie weitere häufig genutzte Dienste, zu gewährleisten.


1.7. Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen - Bestimmungen und Bedingungen

dieser Vereinbarung sind auf der Website verfügbar und gelten als Regeln,

welche zwischen der Gesellschaft und dem Käufer für unternehmerische

Transaktionen und Beziehungen vereinbart werden.

Der Käufer verpflichtet sich bei Abschluss der Vereinbarung diese zu beachten.

2. Gegenstand der Vereinbarung, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

2.1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt die

Gesellschaft dem Käufer das Recht, die Internet-Dienste der Gesellschaft,

für den Einkauf bzw. Bestellungen, sowie den Verkauf von Goldbarren,

mit Hilfe der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten technischen

Mitteln/Instrumente, zu verwenden.


2.1.1. Kaufpreis - der Verkauf von Goldbarren und der Preis für die Dienstleistungen

des Unternehmens sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht

und können gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den

Allgemeinen Geschäftsbedingungen variieren.


2.1.2. Das Unternehmen bietet die Lieferungen und Zustellungen von

Goldbarren als versicherte Wertsendung/Paket an.

Auf Anfrage des Käufers verwahrt das Unternehmen die Goldbarren in

einem zertifizierten Depot für Edelmetalle. Für die Anlieferung und Lagerung

des Edelmetalls zahlt sein Besitzer, der Kunde. Nur nach Vereinbarung bzw.

Absprache kann das Edelmetall aus dem Depot abgeholt werden.


2.2. Für die Bereitstellung bzw. Nutzung der Systemsteuerung und der

von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten technischen Mittel,

zwecks Ausführung von Aufträgen und der Werbevermarktung,

verpflichtet sich der Käufer dem Unternehmen für jeden abgeschlossenen

Zyklus des „Einleitenden Tisches“ eine Gebühr i.H.v. 20,-€ oder des

„Haupttisches“ eine Gebühr i.H.v. 40,-€ zu entrichten.


2.2.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, nach der Zahlung der Gebühr,

dem Zahlenden in seiner Toolbar technische Mittel zur Umsetzung der Käufe,

Verkäufe von Anlagegold, sowie Kontrolle der Durchführung von Bestellungen

neuer Käufer und Umsetzung von Werbe-Marketing-Aktivitäten,

nach den allgemeinen Verkaufsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.


2.3. Für Werbung und Gewinnung neuer Kunden ist die Gesellschaft verpflichtet,

an den Auftraggeber der Bestellung eine Vergütung zu zahlen,

weiter im Text als Bonus-Vergütung genannt.

Diese ist auf der Grundlage der geltenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen definiert.


2.4. Bei Verwendung der zur Verfügung gestellten Systemsteuerung

und der durch die Gesellschaft gestellten Dienstleistungen,

ist es dem Auftraggeber der Bestellung verboten, Werbeinformationen

ohne die Zustimmung des Empfängers (Spam) zu verschicken. Der Begriff "Spam"

wird als Werbebotschaft (d. h. E-Mail-Nachricht, welche der Produktvermarktung

und dem Unternehmensbild dient), die automatisch und ohne Zustimmung

des Empfängers verschickt wird, definiert.


2.5. Dem Auftraggeber der Bestellung ist es untersagt, obszöne, falsche

oder irreführende Informationen über das Unternehmen und deren Dienstleistungen,

sowie falsche Information über die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Kunden,

zu verbreiten. Ebenso ist der Auftraggeber der Bestellung verpflichtet,

die in dieser Vereinbarung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

genannten Anforderungen und Bestimmungen einzuhalten.


2.6. Werden zusätzliche Dienste der Gesellschaft genutzt,

verpflichtet sich der Auftraggeber der Bestellung,

die Vorschriften der Gesellschaft über die Verwendung der verfügbaren

Dienste einzuhalten und übernimmt die gesamte Verantwortung für alle Schäden,

die im Zusammenhang mit Missachtung von Regeln der Gesellschaft

im Service-Tool entstehen können.


3. Die Zahlung der Gebühr für die Nutzung der Systemsteuerung,

sowie Verwendung technischer Instrumente zur Durchführung von Geschäften,

Ausführung und Verwaltung von Kundenaufträgen, erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung.


3.1. Die Gebühr für die Nutzung der Systemsteuerung,

sowie der technischen Instrumente ist auf der Grundlage der

Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Beim Abschluss der

Vereinbarung bestätigt der Auftraggeber der Bestellung,

dass er über die Gebühren informiert und zur Zahlung dieser verpflichtet ist.


3.2. Das Unternehmen hat das Recht, Gebühren und allgemeine Geschäfts-

und Verkaufsbedingungen zu überarbeiten. Finden Änderungen statt,

ist die Gesellschaft verpflichtet den Auftraggeber der Bestellung auf der Webseite

oder durch andere Hilfsmittel zu informieren. Das Datum des Inkrafttretens

der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Höhe der Gebühren,

ist der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Webseite.

 

Der Auftraggeber der Bestellung kann weiterhin die Systemsteuerung

und die zur Verfügung gestellten technischen Instrumente mit der vorher

geleisteten Gebührenhöhe bis zum Ende des Bestellprozesses, verwenden.


3.2.1. Ist der Auftraggeber der Bestellung nicht mit den Änderung der

Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen oder der Höhe

der Gebühren einverstanden, muss er das Unternehmen darüber per E-Mail innerhalb

von 7 (sieben) Tagen, ab dem Tag des Inkrafttretens, informieren.

 

Erhält die Gesellschaft in diesem Zeitraum keine Mitteilung des Auftraggebers

der Bestellung, wird angenommen, dass dieser allen genannten Änderungen zustimmt.


3.2.2. Wenn der Auftraggeber der Bestellung nicht mit den Änderungen

der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Höhe der Gebühren einverstanden ist,

hat dieser das Recht, den laufenden Bestellprozess unter den alten Bedingung

abzuschließen und einen neuen Bestellprozess abzulehnen.


3.3. Der Auftraggeber der Bestellung begleicht die Bestellsumme

und Gebühr (130,-€+20.-€ oder 500,-€+40,-€) laut Rechnung der Gesellschaft.

Der Käufer verpflichtet sich ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen

Kontodaten zu überweisen, innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Vereinbarung.


3.4. Bei der Zahlung der Bestellsumme und der Gebühren, muss unbedingt im

Ver-wendungszweck die Online-Shopping-Bestellnummer angegeben werden.

Bei fehlender Angabe solcher Daten kann die Gesellschaft die Zahlung nicht zuordnen,

sodass die Vereinbarung nicht zustande kommen kann,

bis die korrekte Zahlung durch den Auftraggeber der Bestellung durchgeführt wird.

Alle mit dieser Überweisung verbundenen Bankgebühren fallen zu Lasten

des Auftraggebers der Bestellung.


3.5. Der Auftraggeber der Bestellung ist der alleinige Verantwortliche für die Richtigkeit

der von ihm gemachten Zahlungen.


3.6. Die Zahlung wird als erfolgreich betrachtet, ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des

Betrages auf dem Konto der Gesellschaft.


3.7. Der Auftraggeber der Bestellung hat das Recht,

mit Hilfe der Systemsteuerung die Rechnung auszudrucken.

Auf Anfrage des Käufers kann die Rechnung bei Bezahlung einer Gebühr

mit der Post an die gespeicherte Adresse geschickt werden.


3.8. Der Auftraggeber der Bestellung ist verpflichtet, seine E-Mails,

sowie erhaltene Rechnungen des Unternehmens selbständig zu verwalten.


3.9. Im Falle eines Zahlungsverzugs von länger als 24 Stunden,

kann die Gesellschaft die bestehende Vereinbarung, ohne vorherige Ankündigung,

kündigen. In diesem Fall wird die Bestellung storniert.

4. Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag, Haftung für Vertragsbruch

4.1. Die Aktivitäten des Unternehmens werden durch die Gesetze der

Bundesrepublik Deutschland geregelt. Alle Streitigkeiten,

Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser

Vereinbarung oder Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit desselben,

werden durch das Amtsgericht München in Deutschland entschieden.


4.2. Der Auftraggeber der Bestellung haftet für die Verletzungen dieser

Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Aushandlung

von Handels-abkommen. Außerdem haftet dieser für alle entstanden Schäden,

die der Gesellschaft entstehen können, in Folge von Verletzung dieser Vereinbarung

oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Aushandlung von Handelsabkommen.
 

4.3. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber der Bestellung beim Abschluss von

Handelsgeschäften, ist es der Gesellschaft gestattet, ohne vorherige Ankündigungen,

sofort zu kündigen. In diesem Fall kann die zuvor gezahlte Gebühr nicht zurückerstattet werden.

Ebenso wird das Unternehmen davon befreit,

dem Auftraggeber der Bestellung die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zustehende

Bonus-Vergütung zu zahlen.

Der Auftraggeber der Bestellung ist verpflichtet, die Verpflichtungen aus der

Vereinbarung auf eigene Kosten bis zum Schluss durchzuführen.


4.4. Das Unternehmen ist nicht für Verluste verantwortlich.

Inbegriffen sind direkte Schäden, Folgeschäden und nicht erhaltene Gewinne,

welche beim Auftraggeber der Bestellung bei der Verwendung der von der Gesellschaft

zur Verfügung gestellten Internetdienstleistungen, Systemsteuerung

und der technischen Mittel, entstehen könnten.

5. Höhere Gewalt

5.1. Beide Parteien sind nicht für das teilweise oder vollständige Scheitern

der Verpflichtungserfüllung aus diesem Vertrag verantwortlich,

wenn das Scheitern auf eine höhere Gewalt, nach Abschluss der Vereinbarung,

zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt werden außerordentliche Ereignisse,

wie Naturkatastrophen, Krieg, militärische Aktionen jeglicher Art, Erdbeben,

Hurrikane und andere außergewöhnliche Ereignisse,

die nicht vorhersehbar waren oder durch angemessene Maßnahmen

verhindert werden konnten, angesehen. 


5.2. Sollte eine der Parteien nicht in vollem Umfang oder teilweise ihren Verpflichtungen,

aufgrund der im Absatz 5.1. definierten Umstände, nachkommen können,

muss die Laufzeit für die Erfüllung der Verpflichtungen um den selben Zeitraum,

wie die Dauer der besonderen Umstände, verlängert werden.


5.3. Wenn die in Absatz 5.1. definierten Umstände länger als zwölf Monate andauern,

kann jede Partei diesen Vertrag kündigen.

In diesem Fall hat keine der Parteien einen Anspruch auf Entschädigung für Verluste

aus solch einer Kündigung.


5.4. Die Partei, die nicht in der Lage ist, ihrer Verpflichtungserfüllung im Rahmen

dieser Vereinbarung, aufgrund der im Absatz 5.1. definierten Umstände,

nachzukommen, muss unverzüglich die andere Vertragspartei schriftlich von dem Eintritt

dieser Umstände, unter Angabe der Art der Umstände und ihre Auswirkungen

auf die Fähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.


6. Abschluss der Vereinbarung, Ihre Gültigkeit und Kündigungsbestimmungen

6.1. Die Vereinbarung tritt in Kraft und wird für die Vertragsparteien verbindlich,

ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Käufer in elektronischer Form – durch

anklicken der Markierung auf der Unterseite des Vertrages „Ich stimme zu“,

sowie ab dem Zeitpunkt, wo die Gesellschaft die Zahlung für die Bestellung und

Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung, erhält.

Die Vereinbarung kann auch schriftlich erfolgen.

Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung wird durch die Anmeldeinformationen

des Unternehmens festgesetzt.


6.2. Der Vertrag wird bis zur vollständigen Umsetzung der Bestellung von den

Parteien geschlossen und kann automatisch um eine weitere,

bezahlte Bestellung durch den Käufer, verlängert werden.


6.3. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag vorzeitig durch eine

schriftliche Mitteilung, zu kündigen. Die Mitteilung muss der anderen Partei

mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen in Schriftform vorliegen.


6.4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Vereinbarung durch den Käufer

oder durch das Verschulden desselben, wird die bezahlte Gebühr nicht zurückerstattet.

7. Vertraulichkeitsbestimmungen

7.1. Als vertrauliche Informationen werden alle an die Gesellschaft übermittelten

personenbezogenen Daten des Käufers im Zusammenhang mit dieser

Vereinbarung betrachtet, einschließlich der Informationen,

die zwecks der Durchführung dieser Vereinbarung weitergegeben werden.

Öffentlich zugängliche Informationen sind nicht vertraulich.


7.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen

vertraulich zu behandeln.
 

7.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit

aller vertraulichen Informationen auch durch bevollmächtigte Personen respektiert

und geachtet wird und dass diese ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung die

vertraulichen Informationen nicht an Dritte offen legen dürfen. 


7.4. Die Parteien vereinbaren, nur solchen autorisierten Personen vertrauliche

Informationen offen zu legen, deren Aufgaben unter anderem die Entgegennahme

und Prüfung dieser Informationen ist. Außerdem vereinbaren die Parteien,

zu gewährleisten, dass alle oben genannte Personen über den vertraulichen

Charakter von vertraulichen Informationen informiert werden.


7.5. Die Parteien vereinbaren, dass keiner von ihnen die vertraulichen Informationen

für andere Zwecke einsetzten darf, als für die Zielerreichung im Rahmen dieser Vereinbarung.


7.6. Die Parteien vereinbaren, dass alle öffentlichen und an Dritte gerichteten Nachrichten,

die zwischen den Parteien in Bezug auf Geschäfte oder bestehende Vereinbarungen,

sowie auf den Inhalt und Art dieser Transaktionen oder Vereinbarungen,

nur in einer Weise und in solchen Mengen erfolgen dürfen,

so dass die Interessen beider Parteien nicht beeinträchtig werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Diese Vereinbarung und die dazugehörigen Unterlagen enthalten

das gesamte Spektrum der Vereinbarungen und ersetzen alle vorherigen

mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien

in Bezug auf diese Vereinbarung geschlossen wurden.


8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht mehr gültig sein,

müssen diese durch Andere gültige Bestimmungen ersetzt werden,

welche so weit wie möglich dem gewünschten Ergebnis und dem wirtschaftlichen

Ziel der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt keines

Falls die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.


8.3. Diese Vereinbarung wird zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen

und ist für beide Parteien und ihre Nachfolger bindend.

Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen